Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung/Erfüllungsort
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muß unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
5. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, daß das schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung bereithält.
Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, daß der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht, Hinsichtlich der Gewährleistung für Software wird der Kunde auf folgendes hingewiesen:
Nach dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig das Auftreten von Pragrammfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Pragrammfehlers als ausreichende Nachbesserung.
6. Software
An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder uns. Uns steht das Recht zu, dem Vertragspartner und dem Endabnehmer folgende Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir gewähren unserem Vertragspartner hiermit die nicht ausschließliche und übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen oder im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Bei Weiterveräußerungsrechte bzw. Übertragungsrechte der Software ist unser Vertragspartner verpflichtet, die von dem Hersteller bzw. die von uns eingeräumten Lizenzrechte in der selbigen Form an seine Abnehmer, insbesondere Endabnehmer, weiterzugeben. Die Anfertigung einer Kopie der Software zum Zwecke der Weiterveräußerung bzw. Übertragung ist nicht gestattet.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von dem Hersteller bzw. die von uns eingeräumten Lizenzrechte in der selbigen Form an seine Abnehmer, insbesondere Endabnehmer weiterzugeben. Hierzu gelten folgende Vorschriften:
Der Endabnehmer ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner/Endabnehmer wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Die Nutzung der Software ist nur auf der vertraglich bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen zulässig. Der Endanwender ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie einmal zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner/Endabnehmer hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. Auf Herausgabe von Sourcecodes hat der Vertragspartner/Endanwender grundsätzlich keinen Anspruch. Die Gewährleistung für Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 5 dieser Bedingungen. Der Vertragspartner/Endabnehmer ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programmcode in irgendeiner Form zu manipulieren. Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe ab. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
8. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt, Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Oldenburg. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.